Vertragsgestaltung international - Teil 1
In dieser Erkenntnis haben die Staaten dieser Welt, unter besonderer Führerschaft der Haupthandelsländer, eine Reihe Vereinbarungen beschlossen, die den internationalen Handel vereinfachen, Missverständnisse durch Interpretationsfehler vermeiden und somit in letzter Konsequenz gerichtliche Streitigkeiten gar nicht erst entstehen lassen sollen. Wer im internationalen Geschäft tätig ist, sollte diese Möglichkeiten, wo immer möglich, nutzen. Bei deren Anwendung sind aber immer ein paar Feinheiten zu beachten. Auf die wesentlichsten Dinge soll im folgenden hingewiesen werden. Wer mit den hier vorgestellten Themen bislang überhaupt nicht vertraut ist, sollte es auf keinen Fall bei diesem Fachartikel belassen, sondern sich in entsprechenden Seminaren der IHK intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen. Wer im internationalen Geschäft das Basisrüstzeug – und dazu gehören mindestens die hier behandelten Themen – nicht beherrscht, läuft Gefahr, eher früher als später teures Lehrgeld bezahlen zu müssen
Internationale Lieferbedingungen
Bereits 1936 wurde die erste Ausgabe der International Commercial Terms, kurz INCOTERMS, verabschiedet. Das Ziel bestand darin, den Risikoübergang beim Transport von Gütern zwischen Lieferant und Abnehmer in fest fixierten Klauseln zu standardisieren. In unregelmäßigen Abständen wurden seither diese Klauseln überarbeitet, alte gestrichen, und neue ergänzt. Seit Ende September 2010 ist nun die siebte Version der INCOTERMS veröffentlicht, die eine unmissverständliche, international gültige Beschreibung der Kostenverantwortung, des Risikoübergangs sowie der Sorgfaltspflichten zwischen den Lieferparteien festschreiben. Die INCOTERMS sind aber kein Gesetzeswerk, sondern international einheitliche und gültige Vereinbarungen, die von der Internationalen Handelskammer ICC herausgegeben werden und die die Vertragsgestaltung deutlich vereinfachen. Wichtig ist dabei die richtige Anwendung, wobei das Schema stets gleich ist:
Incotermkürzel (3 Buchstaben) - Ortangabe - Stand der INCOTERMS
Beispiel:
EXW Mustermann GmbH Werk 2, Versandabteilung, INCOTERMS 2010
Wichtig: Wenn Sie dieses Schema verlassen, z.B. den Ort „vergessen“ oder den Begriff INCOTERMS mit der richtigen Fassung, oder noch schlimmer die falsche Klausel anwenden, ist Ihre Liefervereinbarung ungültig. Das kann im Havariefall ausgesprochen weitreichende Folgen haben, deshalb sollten Sie dieses Thema so sorgfältig wie eine Zahlungsvereinbarung behandeln, denn letztlich kann es genau darauf hinauslaufen.
In der neuen Fassung wurden die Klauseln von ehemals 13 auf 11 reduziert. Die alten Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU sind weggefallen, dafür wurden zwei neue, DAP (Delivered at Place) und DAT (Delivered at Terminal) eingeführt.
Nicht alle Klauseln sind für alle Transportarten geeignet, die Klauseln FAS (Free Alongside Ship), FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance, Freight) sind reine Schifffahrtsklauseln und somit unimodal.
Multimodal, also auf alle Transportarten anwendbar sind EXW (Ex Works), FCA (Free Carrier), CPT (Carriage Paid To), CIP (Carriage Insurance Paid), DAT (Delivered At Terminal), DAP (Delivered At Place) and DDP (Delivered Duty Paid). Lediglich die Klauseln CIF und CIP sehen die Verpflichtung des Verkäufers vor, die Ware zu versichern, wobei auch hier nur die Mindestdeckung (Exportrechnungsbetrag plus 10%) abgeschlossen werden muss. Soll höher versichert werden,muss dies im Vertrag gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.
Hier eine kurze Übersicht:
Ein beliebter Fehler ist es, im eiligen Teileversand irgendetwas per Luftfracht, aber dann mittels FOB zu verschicken. Man liest dann so etwas wie
FOB Frankfurt Airport, INCOTERMS 2000
Das geht auf keinen Fall, schließlich werden am Flughafen keine Schiffe beladen. Sollte das Flugzeug mit der Ware abstürzen, hätten Sie in diesem Fall den Vertrag nicht erfüllt – und keinen Anspruch auf Bezahlung. Das in diesem Beispiel auf die älteren INCOTERMS verwiesen wurde, ist hingegen nicht von großer Bedeutung, weil sich die Klausel nicht geändert hat. Schlecht wäre es aber, wenn Sie eine der in 2010 neu hinzugefügten Klauseln mit der älteren INCOTERMS-Version kombinieren würden, denn auch dann befänden Sie sich im rechtsfreien Raum.
Die INCOTERMS regeln auch die Sorgfaltspflichten, also wer ist verantwortlich für die Verpackung, für die Beschaffung bestimmter Papiere etc., deshalb sollten Sie sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen. Es ist auch möglich, eine INCOTERMS-Klausel als Grundlage zu nehmen, aber im Detail bestimmte Abweichungen festzulegen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Internationalen Handelskammer http://www.icc-deutschland.de sowie bei Ihrer zuständigen IHK.
Lesen Sie im zweiten Teil: Die Rechtsbasis Ihrer Verträge

Matthias Fitzner
Der Berater Matthias Fitzner hat den Fokus seiner Beratungstätigkeit auf den After Sales Service und den technischen Vertrieb im Maschinen- und Anlagenbau gelegt. Seit über 20 Jahren ist Matthias Fitzner in dieser Branche international erfolgreich tätig.


