Die unterschiedlichen Arten von Garantien
Was ist eine Garantie?
Bei einer Garantie handelt es sich grundsätzlich um ein Versprechen, das jemand einem anderen gibt, dass bestimmte Standards oder Anforderungen erfüllt werden. Bei diesem Jemand handelt es sich im Wirtschaftsleben zumeist um einen Hersteller oder einen Unternehmer.
Doch auch eine öffentliche Einrichtung oder die Regierung können als Kreditgeber fungieren. Das ist unter anderem bei einer sogenannten Bankgarantie der Fall wie beispielsweise bei der Hamburg Commercial Bank (vormals HSH Nordbank), die im Zuge der Bankenkrise im Jahr 2008 in den Folgejahren bis 2018 öffentliche Garantien erhielt:
Im Kundengespräch im Vertrieb ist es vor allem wichtig, die Garantie von der Gewährleistung abzugrenzen. Denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Unternehmers oder Herstellers und im Gegensatz zur Gewährleistung nicht gesetzlich geregelt. Der Umfang, die Dauer und die Bezeichnung können demnach auch selbst definiert werden.
Das zeigt sich auch an der Vielzahl an Begrifflichkeiten, die für unterschiedliche Garantien im Umlauf sind. Sehr oft sind dabei die Begriffe Herstellergarantie und Händlergarantie zu lesen bzw. zu hören.
Herstellergarantie und Händlergarantie: Was ist der Unterschied?
Bei der Herstellergarantie geht die Garantie stets vom Produzenten eines bestimmten Produkts aus. Er sichert in diesem Fall zu, dass seine Erzeugnisse fehlerfrei sind und bestimmte Standards erfüllt werden. Wird das Produkt während des definierten Garantiezeitraums defekt oder entspricht es nicht den vorgegebenen Standards, so bietet der Hersteller in der Regel eine Reparatur oder ein Ersatzprodukt an. In seltenen Fällen wird auch das Geld rückerstattet.
Bei der Händlergarantie geht die Initiative vom jeweiligen Unternehmer beziehungsweise dessen Verkäufer aus und nicht vom Hersteller des Produkts. Sie kann entweder zusätzlich zur Herstellergarantie angeboten werden, um Kunden ein weiteres Verkaufsargument zu liefern oder als Ersatz, wenn es vom Hersteller kein entsprechendes Angebot gibt oder der Garantiezeitraum bereits abgelaufen ist.
Die Bedingungen können sich dabei ähnlich gestalten. Einige Unternehmen bieten gegen einen Aufpreis auch eine erweiterte Händlergarantie an, die über die ursprünglichen Leistungen der Herstellergarantie hinausgeht und beispielsweise kostenlose Reparaturen oder Ersatzleistungen beinhaltet.
Von „A wie Anschlussgarantie“ bis „Z wie Zahlungsgarantie“
Garantien lassen sich in zahlreiche Unterkategorien einteilen:
Anschlussgarantie
Eine davon ist beispielsweise die sogenannte Anschlussgarantie. Diese Art der Garantie ist vor allem in der Automobilbranche sehr populär und wird von nahezu jedem Händler angeboten.
Der Sinn dabei ist es, die ursprüngliche Garantie um einen bestimmten Zeitraum zu verlängern. Diese Leistung wird von den Herstellern oder Verkäufern zumeist kostenpflichtig angeboten.
Sie bietet dem Käufer zusätzliche Sicherheit, indem die Kosten für bestimmte Reparaturen und Ersatzteile weiterhin übernommen werden.
Beschaffenheitsgarantie
Bei der Beschaffenheitsgarantie sichert der Verkäufer dem Kunden ausdrücklich zu, dass das verkaufte Produkt über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Beschaffenheit aufweist.
Grundsätzlich handelt es sich dabei wie bei allen anderen Garantien um eine freiwillige Leistung eines Unternehmers. Wird sie jedoch abgegeben, so ist sie rechtlich bindend und Käufer haben dadurch auch das Recht, im Falle der Nichteinhaltung entsprechende Schadenersatzansprüche zu stellen.
Erfüllungsgarantie
Wer als Handelsvertreter in großen Unternehmen durchstarten möchte, sollte auch wissen, worum es sich genau bei einer Erfüllungsgarantie handelt.
Denn dabei handelt es sich um eine Art von Garantie, die oftmals in Verträgen oder bei Geschäftsabschlüssen verwendet wird, um sicherzustellen, dass bestimmte Versprechen auch tatsächlich erfüllt werden.
Im Falle der Nichterfüllung wird dafür vertraglich eine bestimmte Form der Entschädigung vereinbart. Oftmals handelt es sich dabei auch um bestimmte Pönalzahlungen, falls beispielsweise im Kundenservice bestimmte Kennzahlenvorgaben wie die Einhaltung eines Service-Levels nicht erfüllt werden.
Liefergarantie
Bei der Liefergarantie wird vertraglich vereinbart, dass ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb eines vordefinierten Zeitraums geliefert wird. Sie gibt dem Käufer die Gewissheit, dass er seine Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt erhält.
Das ist beispielsweise dann wichtig, wenn es sich beim Verkäufer um einen Zulieferbetrieb handelt, dessen Teile beim Käufer benötigt werden, um sie in sein Gesamtprodukt zu integrieren. Damit sichert sich der Käufer ab, damit er die seinen Kunden versprochenen Zusagen und Garantien ebenfalls einhalten kann.
Die Liefergarantie kann vor allem dazu beitragen, das Vertrauen eines Käufers in einen neuen Lieferanten zu stärken und eine positive Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Zahlungsgarantie
Die Zahlungsgarantie kommt sehr oft im internationalen Handel sowie bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dass eine der beiden Parteien eine bestimmte Zahlung erbringen muss. Für den Fall der Nichteinhaltung wird eine entsprechende Entschädigung vereinbart.
Die Zahlungsgarantie kann beispielsweise in Form eine Bankgarantie erfolgen. In diesem Fall garantiert die Bank dafür, dass sie eine bestimmte Summe an den Garantienehmer zahlen wird, wenn die vereinbarten Garantiebedingungen nicht erfüllt werden.
Die Zahlungsgarantie ersetzt die Zahlungsverpflichtung nicht, sondern stellt lediglich eine zusätzliche Sicherheit dar, dass die Zahlung ordnungsgemäß geleistet wird.
Bildquellen:
Abbildung 1: Hamburg Commercial Bank © Statista 2022 / de.statistica.com
Abbildung 2: @Nongasimo (CCO-Lizenz) / www.shutterstock.com