Anteil der Frauen in Führungspositionen beläuft sich auf 16,6 Prozent

vom: 15.10.15

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments, sowie der Rechtsausschuss, stimmte für die Behebung des unausgewogenen Verhältnisses von Männern und Frauen in den Vorständen in Europa.  Mit seinem Votum (40 Stimmen dafür, 9 gegen und 2 Enthaltungen) macht das Europäische Parlament den Weg frei für die nächsten Schritte des EU-Gesetzgebungsverfahrens.

Der Zeitpunkt der Abstimmung ist zeitgleich mit dem Bericht der Europäischen Kommision über Frauen in Entscheidungspositionen. Dieser erhält auch aktuelle Zahlen über Frauen in den Leitungsorgangen der größten börsennotierten Unternehmen der EU. Diese Zahlen stammen von April 2013 und zeigen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen von 15,8 % (Oktober 2012) auf 16,6 % gestiegen ist. Die Zahlen sind ferner nach Funktionsebene aufgeschlüsselt. Danach sind 17,6 % der nicht geschäftsführenden Direktoren Frauen (gegenüber 16,7 % im Oktober 2012); der Frauenanteil in Führungspositionen der obersten Ebene liegt bei 11 % (gegenüber bislang 10,2 %)."

Der Druck von gesetzgeberischer Seite wirkt. In der gläsernen Decke zeigen sich die ersten Risse. Immer mehr Unternehmen reißen sich geradezu um hochqualifizierte und talentierte Frauen. Sie alle wissen, dass sie diese Frauen brauchen, wenn sie sich im globalen Wettbewerb behaupten wollen", sagte Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz. "Frankreich und Italien sind in Sachen Frauenquote Vorreiter. Diese Länder haben bereits einschlägige Gesetze erlassen und damit erhebliche Fortschritte erzielt."   

Der Fokus soll nicht ausschließlich auf die Einführung fester Einstellungsquoten gelegt werden, vielmehr wird ein faires und transparentes Auswahlverfahren anvisiert. (Sogenannte „Verfahrensquote“)

Für kleine und mittelständische Unternehmen sollen diese Richtlinien nicht gelten. Doch soll ein entsprechendes Zahlenverhältnis zwischen Männern und Frauen gelten sowie Anreize geboten werden.

Als nächstes passiert folgendes: Damit der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, muss  es von den EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Europäischen Parlament verabschiedet werden. Nach dem Votum der zuständigen Ausschüsse wird das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im November abstimmen.  Am 14. November 2012 verabschiedete die Kommission einen Richtlinienvorschlag mit der Zielvorgabe,  dass das unterrepräsentierte Geschlecht in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab 2020 und in Aufsichtsräten börsennotierter öffentlicher Unternehmen ab 2018 bei mindestens 40 % liegen sollte.

 

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