Handelsreisender
Handelsreisender ist eine Berufsbezeichnung im Vertrieb. Es handelt sich um einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Grundsätzlich ist der Reisende nicht selbstständig tätig und unterscheidet sich dadurch von Absatzhelfern, wie dem Handelsvertreter, -makler und Kommissionär, und den Absatzmittlern.
Die Aufgabe des Handelsreisenden ist das sogenannte Haustürgeschäft abzuwickeln: Hier versucht er Produkte bzw. Verträge beim Endkunden direkt vor Ort zu verkaufen. Im Gegensatz zum Handelsvertreter handelt der Handelsreisende im Namen und auf Rechnung des Unternehmers und ist somit ein Angestellter, dessen Aufgabenbereich vorab fest definiert wird und der ausschließlich im Auftrag seines Unternehmens tätig werden darf.
Tätigkeitsumfang
Zu den regelmäßigen Arbeiten, die ein Reisender im Rahmen seiner Dienstbesorgung durchzuführen hat, zählen u.a.:
- Marktforschung (Feldforschung)
- Terminvorbereitung und Routenplanung
- Kontaktaufnahme, Verkauf und Kundenbetreuung
- Konfliktklärung und Inkassotätigkeiten
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